- Hilfsgeschäft
- Hilfsgeschäft n1. подсо́бное предприя́тие;2. ком. подсо́бная сде́лка
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Fiskalisches Hilfsgeschäft — Das fiskalische Hilfsgeschäft bezeichnet im deutschen Recht einen Unterfall des erwerbswirtschaftlichen Handelns einer öffentlich rechtlichen, das heißt staatlichen Behörde oder Körperschaft. Gemeint ist damit die Bedarfsdeckung der öffentlichen… … Deutsch Wikipedia
Fiskalverwaltung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Vergabe — Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber (und in gewissen Sonderfällen auch durch private Auftraggeber). Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Bedeutung 3 Entwicklung in Deutschland 3.1… … Deutsch Wikipedia
Vergabekammer — Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber (und in gewissen Sonderfällen auch durch private Auftraggeber). Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Bedeutung 3 Entwicklung in Deutschland 3.1… … Deutsch Wikipedia
Verhandlungsverfahren — Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber (und in gewissen Sonderfällen auch durch private Auftraggeber). Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Bedeutung 3 Entwicklung in Deutschland 3.1… … Deutsch Wikipedia
Hausierhandel — Hausierhandel, ein Wanderhandel, bei dem der Händler (Hausierer) mit seinen Waren von Haus zu Haus geht, um sie zum Verkauf anzubieten. Man unterscheidet lokalen H. und H. im Umherziehen, je nachdem die Hausierer ihre Geschäfte auf ihren Wohnsitz … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Speditionsgeschäft — ursprünglich ein Nebengewerbe des Handels, im 19. Jh. verselbständigtes Gewerbe. Rechtlich ist das Sp. ein gegenseitiger, auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn von § 675 BGB gerichteter ⇡ Vertrag, wirtschaftlich ein Hilfsgeschäft zum ⇡… … Lexikon der Economics